Die/der Architekt*in übernimmt meist den klassischen Hoch-/Tiefbau. Sie/er entwirft, plant und koordiniert den Bau als erste Instanz. Zu ihrer/seiner Arbeit gehört als sogenannte „bauvorlage-/zeichnungsberechtige Person“ ebenso die Abstimmung mit Behörden und Fachplaner*innen, Statiker*innen und den Gebäudetechniker*innen.
Die/der Innenarchitekt*in kommt ins Spiel, wenn es darum geht die Innenräume (sowohl bei Neubauten als auch beim Umbau von Bestandsimmobilien), die Raumaufteilung und die Raumstruktur zu planen und die Außenhülle mit einem Grundriss zu füllen, der optimal auf die geplante Nutzung und die Bedürfnisse ausgerichtet ist. Sie/er verfügt -ebenso wie der Architekt- über fundiertes Wissen zum Thema Statik, Gebäudetechnik, notwendige Anschlüsse und deren Platzierung etc.. Häufig (normalerweise) ist sie/er jedoch in Sachen Trends, neue Materialien, neue Möbel, Design- und Farbtrends etwas tiefer im Thema und betrachtet die Räume aus der Perspektive (von innen), die auch die/der Bewohner*in oder Nutzer*innen (z.B. bei Gewerbeimmobilien) sehen. Im Optimalfall werden der/die Innenarchitekt*innen zur Planung der Innenräume von Architekt*innen hinzugezogen. Bei der Planung der/des Innenarchitekt*in steht das Schaffen einer Wohlfühlatmosphäre -natürlich immer unter Berücksichtigung der Budgetvorgaben- im Vordergrund.
Die/der Raumausstatter*in ist in Deutschland laut Handwerksordnung die offizielle Berufsbezeichnung für den/die Handwerker*in im Bereich der Gestaltung von Innenräumen. In der Schweiz und in Österreich werden z.B. auch Begriffe wie Tapezierer*in und Dekorateur*in oder Innendekorateur*in verwendet. Zu ihren/seinen Aufgaben gehören z. B. das Polstern und Bespannen von Möbeln, die Umsetzung von Fensterdekoration und Verschattung, Wandbespannung/Tapezieren, Bodenbeläge, etc.
Einrichtungsberater*innen findet man häufig im Möbelhaus oder Küchenstudio und auch sie planen und beraten. Zudem bieten viele ambitionierte und talentierte Personen ihre Dienstleistung z.B. auch online an. Jede/r Innenarchitekt*in könnte als Einrichtungsberater*in arbeiten, jedoch nicht jede/r Einrichtungsberater*in ist ein/e Innenarchitekt*in. Diese Bezeichnung ist ausschließlich Personen mit abgeschlossenem Studium und somit entsprechender Ausbildung vorbehalten. Typische Tätigkeiten eines/r Einrichtungsberaters*in sind z.B. die Einkaufsplanung, ggf. Detailplanung z.B. einer Küche, Verkaufsgespräche führen, Möbel, Wohndekoration und Textilien verkaufen, Versandkoordination, Beschwerde- und Reklamationsmanagement, etc.