Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Online-Planungsleistungen von DIE RAUMPIRATEN®
Vertragspartner: DIE RAUMPIRATEN®, Inhaber Florian Hollenbach, Schützenhausstr. 31, 97828 Marktheidenfeld, Deutschland, Telefon 09391 9064578, E-Mail flaschenpost@dieraumpiraten.de (nachfolgend „Raumpiraten“).
1. Geltung und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über online angebotene Innenarchitektur-, Grundriss-, Gestaltungs-, Visualisierungs- und sonstige Planungsleistungen der Raumpiraten sowie für die jeweils ausdrücklich mitbestellten Zusatzleistungen.
1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit den Raumpiraten einen Vertrag schließt. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung der bestellten BOTTLE beziehungsweise Zusatzleistung haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Raumpiraten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Die Darstellung der Leistungen, BOTTLES, TOPPINGS und Preise auf den Internetseiten oder im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde stellt seine gewünschte Leistung individuell zusammen und gibt mit Betätigung des abschließenden Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab.
2.2 Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung der Raumpiraten in Textform oder durch die Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
2.3 Vertragsbestandteile sind die bei der Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung, die individuelle Konfiguration, die Preisangaben, diese AGB, die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen sowie gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Projektunterlagen.
2.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestelldaten und Vertragsunterlagen werden dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Unterlagen dauerhaft zu speichern.
3. Leistungsumfang und individuelle Planung
3.1 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der vom Kunden gewählten und bestätigten Konfiguration sowie der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sind nicht geschuldet und werden, soweit gewünscht und möglich, gesondert angeboten und vergütet.
3.2 Die Planungsleistungen werden individuell für das konkrete Projekt des Kunden erstellt. Grundlage sind insbesondere Grundrisse, Maße, Fotos, Projektunterlagen, Budgetangaben, Nutzungsanforderungen, Stilwünsche und die Angaben im schriftlichen Briefing.
3.3 Die Leistungen der Raumpiraten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, konzeptionelle und gestalterische Planungsleistungen. Genehmigungsplanung, Tragwerksplanung, statische Berechnungen, Brandschutzplanung, Fachplanung technischer Anlagen, Ausführungsüberwachung, Bauleitung, örtliches Aufmaß und verbindliche Kostenberechnungen sind nicht geschuldet.
3.4 Darstellungen, Visualisierungen, Material- und Farbeindrücke können abhängig von Bildschirm, Druck, Lichtverhältnissen, Herstellerchargen und tatsächlicher Ausführung vom realen Ergebnis abweichen. Produkt- und Shopempfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und möglicher Preisänderungen durch Dritte.
4. Mitwirkung des Kunden und Datenfreigabe
4.1 Der Kunde stellt alle für die Planung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig, lesbar und rechtzeitig bereit. Er prüft insbesondere Maße, Raumhöhen, Wandstärken, Öffnungen, Anschlüsse, bauliche Besonderheiten und Bestandsangaben vor der endgültigen Datenfreigabe.
4.2 Die endgültige Datenfreigabe über die Kunden-Kajüte oder auf einem anderen vereinbarten Weg gilt als Bestätigung, dass die bereitgestellten Angaben und Unterlagen vollständig sind und als Planungsgrundlage verwendet werden dürfen.
4.3 Erkennt der Kunde nach der Datenfreigabe Fehler oder fehlende Angaben, informiert er die Raumpiraten unverzüglich. Änderungen oder Ergänzungen nach Beginn der Bearbeitung können zu zusätzlichem Aufwand, Mehrkosten und einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
4.4 Verzögerungen, die auf fehlende, widersprüchliche oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte oder mitgeteilte Bearbeitungszeiten angemessen.
5. Preise, Anzahlung, Arbeitsbeginn und Fälligkeit
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten oder individuell bestätigten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig gekennzeichnet ist.
5.2 Nach Vertragsschluss werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 50 % werden mit Fertigstellung und elektronischer Bereitstellung der vereinbarten Planung sowie Zugang der Schlussrechnung fällig.
5.3 Die Raumpiraten beginnen nach Eingang der Anzahlung und sobald die für den jeweiligen Bearbeitungsschritt erforderlichen Projektunterlagen beziehungsweise die Datenfreigabe vorliegen mit projektbezogenen Vorbereitungs-, Prüf- und Planungsarbeiten.
5.4 Bei Verbrauchern beginnt die Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt und zugestimmt hat, dass die Raumpiraten vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, beginnt die Leistungserbringung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
5.5 Die Anzahlung ist keine pauschale Stornogebühr. Sie wird auf sämtliche Vergütungs-, Wertersatz- oder sonstigen Zahlungsansprüche aus dem Vertrag angerechnet. Ergibt eine gesetzlich erforderliche Abrechnung einen niedrigeren Anspruch, wird ein überschießender Betrag erstattet; ergibt sich ein höherer Anspruch, bleibt der Differenzbetrag geschuldet.
5.6 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Raumpiraten dürfen die weitere Bearbeitung bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen.
6. Bearbeitungszeit und Bereitstellung
6.1 Angegebene Bearbeitungs- und Lieferzeiten beginnen, sobald die Anzahlung eingegangen ist und alle für die Planung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Freigaben vollständig vorliegen.
6.2 Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin bestätigt wurden. Bei nachträglichen Änderungswünschen, fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von den Raumpiraten zu vertretenden Umständen verlängern sie sich angemessen.
6.3 Die Planung wird grundsätzlich digital über die Kunden-Kajüte, als Download oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Weg bereitgestellt. Eine zusätzlich bestellte Flaschenpost-Box ist eine ergänzende physische Übersendung und ersetzt nicht die digitale Bereitstellung.
7. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
7.1 Im vereinbarten Preis sind nur diejenigen Korrektur- oder Änderungsrunden enthalten, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt sind.
7.2 Änderungen des Briefings, der Maße, der Raumaufteilung, des Budgets, des Stils oder anderer Planungsgrundlagen nach Beginn der Bearbeitung gelten nicht als Mangelbeseitigung. Soweit sie zusätzlichen Aufwand verursachen, bedürfen sie einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
7.3 Die Raumpiraten informieren den Kunden vor der Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den voraussichtlichen zusätzlichen Preis oder unterbreiten ein gesondertes Angebot.
8. Maße, technische Prüfung und Umsetzung durch Dritte
8.1 Vom Kunden gelieferte Maße und Angaben werden grundsätzlich als richtig zugrunde gelegt. Die Raumpiraten sind nicht zu einem örtlichen Aufmaß verpflichtet, sofern ein solches nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
8.2 Vor der baulichen oder handwerklichen Umsetzung müssen sämtliche Maße, Anschlüsse, konstruktiven Voraussetzungen und technischen Angaben durch die jeweils ausführenden Fachunternehmen vor Ort eigenverantwortlich geprüft werden. Dies gilt insbesondere vor der Herstellung maßgefertigter Einbauten und vor Eingriffen in Wände, Decken, Installationen oder tragende Bauteile.
8.3 Die Beurteilung von Statik, Genehmigungsfähigkeit, Brandschutz, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen oder technischen Anforderungen obliegt den hierfür qualifizierten Fachplanern und Behörden, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
8.4 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit ein Fehler auf einer von den Raumpiraten geschuldeten und fehlerhaft erbrachten Leistung beruht.
9. Mängelrechte
9.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine gestalterische Lösung, Farbwahl, Möblierung oder ästhetische Bewertung nicht dem persönlichen Geschmack des Kunden entspricht, sofern die vereinbarten Vorgaben und der vertraglich geschuldete Leistungsumfang eingehalten wurden.
9.2 Der Kunde soll erkennbare Unstimmigkeiten nach Bereitstellung der Planung möglichst zeitnah mitteilen und die für die Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Gesetzliche Mängelrechte und Fristen werden hierdurch nicht verkürzt.
9.3 Änderungswünsche, die nicht auf einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit beruhen, richten sich nach Ziffer 7.
10. Haftung
10.1 Die Raumpiraten haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.4 Für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich veränderten Kundenangaben oder auf einer Umsetzung ohne die nach Ziffer 8 erforderliche fachliche Vor-Ort-Prüfung beruhen, haften die Raumpiraten nur, soweit sie den zugrunde liegenden Fehler zu vertreten haben.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
11.1 Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen, Ansichten, Texte, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich geschützt sein. Sämtliche Urheber- und Persönlichkeitsrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
11.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache Recht, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zur Planung und Realisierung des konkret beauftragten Projekts zu nutzen. Er darf die Unterlagen den an diesem Projekt beteiligten Fachplanern, Behörden, Handwerkern und Lieferanten zur Prüfung und Umsetzung zugänglich machen.
11.3 Eine Verwendung für andere Gebäude oder Projekte, eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe zu anderen Zwecken, eine Veröffentlichung oder eine kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung der Raumpiraten, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.
11.4 Veränderungen durch den Kunden oder durch Dritte erfolgen in eigener Verantwortung. Hinweise auf die Urheberschaft dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden.
11.5 Eine Veröffentlichung kundenseitig bereitgestellter Fotos, personenbezogener Daten oder eindeutig identifizierbarer Projektdaten zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung. Eigene Planungsdarstellungen dürfen die Raumpiraten in anonymisierter Form verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
12. Widerrufsrecht von Verbrauchern
12.1 Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
12.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Raumpiraten bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Eingang des Widerrufs erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12.3 Der Wertersatz wird auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises und des Anteils der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen berechnet. Hierzu können insbesondere Projektanlage, Unterlagenprüfung, Briefingauswertung, Planungsgrundlagenermittlung, Konzeptentwicklung, Entwurfs- und Visualisierungsarbeiten, Recherchen und interne projektbezogene Abstimmungen gehören.
12.4 Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der entgeltlichen Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Raumpiraten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
12.5 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
13. Kündigung und Abbruch des Projekts
13.1 Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Vertrag nicht mehr aufgrund des gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrechts widerrufen werden. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
13.2 Kündigt der Kunde einen noch nicht vollständig erfüllten Werkvertrag, bestimmen sich die Vergütungsansprüche insbesondere nach § 648 BGB. Die Raumpiraten dürfen die vereinbarte Vergütung verlangen, müssen sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen.
13.3 Soweit der Vertrag als Architekten- oder Ingenieurvertrag einzuordnen ist und die Voraussetzungen der §§ 650p, 650r BGB vorliegen, bleiben die dort geregelten Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Sonderkündigungsrecht, unberührt.
13.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die nach einer Kündigung bestehenden Ansprüche angerechnet. Ein überschießender Betrag wird erstattet; ein verbleibender Differenzbetrag wird in Rechnung gestellt.
13.5 Kündigungen und sonstige Erklärungen zum Abbruch des Projekts sollen zur eindeutigen Zuordnung in Textform, insbesondere per E-Mail an flaschenpost@dieraumpiraten.de, erfolgen.
14. Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Die Raumpiraten sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Marktheidenfeld beziehungsweise der für den Sitz der Raumpiraten zuständige Gerichtsstand vereinbart.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 27.07.2026